Die Deutsche Wildtier Stiftung (Berlin) hat eine umfassende Studie „Windenergie im Lebensraum Wald“ herausgebracht. Der Biologe Dr. Klaus Richarz lange Zeit Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland kommt zu dem Fazit, dass der rasante Ausbau von Windenergieanlagen das Ökosystem Wald – besonders Vögel und Fledermäuse – gefährdet.
Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert:
- Der Ausbau von Windkraftanlagen im Wald muss gestoppt werden.
- Regelungen einzelner Bundesländer zum erleichterten Ausbau der Windenergie im Wald ohne ausreichende Rücksicht auf den Naturschutz müssen außer Kraft gesetzt und bereits laufende Genehmigungsverfahren abgebrochen werden.
- Eine bundesweit gültige technischen Anleitung („TA Wind“) muss die vollständige Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes bei Planung, Bau und Betrieb von Windkraftanlagen regeln.
- Die aktuellen Empfehlungen aus dem „Helgoländer Papier“ müssen sofort in allen Bundesländern umgesetzt werden.
Interessant für die Planung ist der folgende Auszug:
Weitere Ansätze zur Lenkung der Windenergienutzung, die nicht ausreichend über § 34 und § 44 BNatSchG, sondern nur über Instrumente der Raumplanung zu fassen sind, wären z. B.:
- der Schutz von Metapopulationen mit ausgeprägter Dynamik in der Brutplatzbesetzung, die innerhalb der Vorkommen regelmäßig die Brutplätze wechseln (und damit auch das Prädationsrisiko reduzieren),
- die Freihaltung abgrenzbarer Entwicklungsräume, z. B. im Rahmen von Artenschutzprogrammen, Wiederansiedlungsprojekten oder bei Arten, für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt,
- Raumbedarf über existierende Brutvorkommen hinaus bei Arten, für die eine Verbesserung des Erhaltungszustandes erforderlich ist,
- der Schutz von Arten mit großer zeitlicher und räumlicher Bestandsdynamik,
- die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, die großräumigere Schutzansätze, Ausbreitungsmöglichkeiten und „robuste“, gut vernetzte Schutzgebiete erfordern.
Naturschutz muss also nicht nur bei der Planung berücksichtigt werden, sondern ist als Ziel der Planung zu verankern!
Welche Maßnahmen durchgeführt werden können, zeigt ein Beispiel aus dem Saarland. Dort haben die Vorsitzenden des NABU Saarland, Ulrich Heintz, des Ornithologischen Beobachterrings Saar, Günther Süßmilch und der Leiter des SaarForst Landesbetriebes, Hans-Albert Letter eine Vereinbarung unterzeichnet, wie im Staatswald die Fortpflanzungs- und Brutstätten (Horste) seltener Vogelarten im Wald noch besser geschützt werden können. Titel der Vereinbarung ist "Horstschutzvereinbarung" (Download hier), welche vorsieht, dass nicht nur der Baum mit dem Nest (Horst) bedrohter Vogelarten geschützt ist, sondern auch eine Zone um den Horst. In anderen Bundesländern soll es wohl Fälle geben, bei denen ein Solitärbaum stehen bleibt, aber um den Baum alles gerodet wird, so dass die Vögel ausbleiben und ein wesentlicher Verhinderungsgrund für den Bau von Windkraftanlagen nicht mehr existiert.
Wissensdefizite dürfen kein Vorwand zur Genehmigung von Windenergieanlagen sein. Es gilt das Vorsorgeprinzip: Im Zweifel für den Natur- und Artenschutz. Die Studie kann hier www.DeutscheWildtierStiftung.de geladen werden.