Auf der Sitzung des Bauausschusses vom 13. April 2015 wurde beschlossen, dass in Kaiserslautern keine Eignungsgebiete für Windenergie ausgewiesen werden sollen (Bericht der Zeitung Die Rheinpfalz unten). Die SPD-Fraktion hatte einen Antrag eingebracht, auch die Fläche beim Gersweilerkopf aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans 2025 heraus zu nehmen. Als Grund wird angegeben, dass man den Schutzstatus des UNESCO-Biosphärenreservats „Naturpark Pfälzerwald“ nicht gefährden wolle, obwohl die Flächen am Gersweilerkopf gar nicht zum Gebiet des Biosphärenreservats gehören (siehe auch Artikel bei Wikipedia). Die Abstimmung über den Antrag endete mit einem Ergebnis von 8:7 Stimmen für die Herausnahme, es gab eine Enthaltung sinnigerweise durch den Vorsitzenden des Ausschusses. Über den Antrag der CDU-Fraktion zum Mindestabstand 1.000 Meter wurde entgegen der Beschlussvorlage (siehe hier) dann gar nicht mehr abgestimmt, da das Plenum der Meinung war, der durchgebrachte Antrag sei weiterreichend und die Abstandsfrage habe sich damit erledigt. Damit sind die Weichen gestellt, dass Kaiserslautern windkraftfrei bleibt.

Ist dies ein Grund zur Freude für die Interessengemeinschaft gegen Windpark KL-Nord-Ost? Einfach einzuordnen ist der Schachzug der SPD nicht. Sauber und von langer Hand vorbereitet war der Antrag nicht. In der Beschlussvorlage zur Sitzung, die einige Tage vor der Sitzung öffentlich gemacht wurde, liess der Punkt a) "das Ergebnis der landesplanerischen Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd" Raum für einen solchen Antrag, was für die Öffentlichkeit schwer erkennbar ist. Aber auch Profis wurden überrascht. Es gab bis zum Morgen vor der Sitzung keine Abstimmung innerhalb der Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FWG und FBU zum Antrag. Da war dann guter Rat teuer und die Zeit war für gute Beiträge knapp. Herr Wiesemann von den Grünen hat in der Sitzung offen argumentiert, dass er dem Antrag der SPD zustimmt, obwohl er scheinbar dem Ziel der Grünen nach einem verstärkten Ausbaus regenerativer Energien widerspricht; für ihn öffne der Verzicht auf eine Vorrangfläche aber der Windkraft Tür und Tor an jeder Stelle der Stadt. Dies wäre dann ein baupolitischer GAU. Wie Oberbürgermeister Weichel nämlich seit Herbst letzten Jahres mehrfach mahnte, kann durch einen sachlich unbegründeten Beschluss über den Flächennutzungsplan 2025 die Situation entstehen, dass dieser unwirksam wird und damit Windräder an mehr als nur den bisher vorgesehenen Stellen gebaut werden. Diese Position wurde auch von Elke Franzreb, Leiterin des Referats Stadtentwicklung, gegenüber der IG vor Monaten deutlich gemacht. Klaus Weichel hat noch im Oberbürgermeisterwahlkampf deutlich gesagt, dass die Herausnahme der Flächen am Gersweilerkopf nur mittels eines rechtlich einwandfreien Vorgehens möglich ist. Die Lösung der CDU zum Mindestabstand zur Wohnbebauung für das gesamte Stadtgebiet, der den bereits definierten Abständen von 1.000 Metern in anderen Großstädten aus Rheinland-Pfalz genau entspricht, wäre eine fachlich klare Umsetzung gewesen. Der von der SPD in die Sitzung vom 13. April 2015 eingebrachte Antrag entspricht der Vorgabe von Herrn Weichel leider nicht.

Verzweifelt, aber dann doch erfolglos, versuchte Frau Franzreb noch in der Sitzung gegenzusteuern. Das Abstimmungsergebnis wird im Rathaus zu Gesprächen führen. Die Tatasche, dass die Grünen für die Herausnahme der Flächen gestimmt haben, dürfte in deren Partei nicht auf ungeteilte Freude stoßen. Vor dem Wahlkampf zur Landtagswahl 2016 kann das Verhalten schwer gedeutet werden. Und die Argumentation von Herrn Wiesemann ist wagemutig, drückt sie die Partei in die Ecke von Tricksern. Das Bild, welches sich im Bauausschuss bot, liess die Bürger auf der Zuschauertribüne den Kopf schütteln. Man möchte alle Beteiligten daran erinnern, dass es bei der Windenergie viele Beobachter gibt und nicht nur die Ergebnisse in der Sache, sondern auch das Verhalten aller Protagonisten wahrgenommen werden.

Warum werden nun die monatelang gehaltenen Positionen, immerhin die des obersten Verwaltungschefs und der führenden Fachfrau, durch einen hastig herbeigeführten Beschluss untergraben? Da Franz Schermer, Sprecher der SPD im Bauausschuss, praktizierender Rechtsanwalt in Kaiserslautern ist, kann unüberlegtes Handeln in dieser sensiblen Sache eigentlich ausgeschlossen werden.

Wieso dann der Antrag? Alle weiteren Überlegungen führen in ein Reich von Spekulationen. Möchte die SPD Herrn Weichel einen Herzenswunsch erfüllen? Oder ist genau das Gegenteil der Fall? Ist es ein Akt der Sabotage, um der SWK dann doch noch den Bau von Windrädern in Kaiserslautern zu ermöglichen? Wollte man der CDU den Triumph nicht gönnen, ihren Antrag durch zu bekommen? Soll die SGD in Neustadt den Flächennutzungsplan kassieren, um im folgenden Chaos Fakten zu schaffen? Wollte man die Grünen vorführen und zeigen, wer der Stärkere in der Koalition ist? War die Zuordnung des Gersweilerkopf zum Biosphärenreservat im Antrag nur ein Irrtum? Oder ist es gar eine Melange aus allem?

Natürlich freut sich die IG erst einmal über die Entscheidung, dass nun keine Windräder in unmittelbarer Nachbarschaft gebaut werden sollen. Aber es bleibt eine Unsicherheit, da das gewählte Vorgehen auf wackeligen Füssen steht und bis zur Abstimmung über den Flächennutzungsplan im Stadtrat, die wahrscheinlich im Herbst stattfinden wird, noch einiges an Wasser die Lauter hinab fliesst. Außerdem hat die SGD (Strukturgenehmigungsdirektion) noch ein Wort mitzureden. Schlafen legen kann man sich jetzt nicht. Hurra geht anders. Wir Bürger würden uns eine verlässliche nachhaltige Aussage wünschen.

Keine Vorrangflächen geplant

Bauausschuss streicht auch den Erlenbacher Kopf aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans

Nach der Vorrangfläche am Langenberg entlang der A6 ist jetzt auch die Vorrangfläche für Windenergieanlagen am Erlenbacher Kopf aus dem Entwurf zum Flächennutzungsplan 2025 der Stadt gestrichen worden. Das bedeutet, dass es in Kaiserslautern keine Vorrangflächen für Windräder geben soll.
Der Bauausschuss folgte gestern mit den Koalitionsstimmen von SPD, Grünen und Freien Wählern einem SPD-Antrag, der auf eine Ausweisung eines Eignungsgebiets für Windenergieanlagen auf der Gemarkung von Erlenbach im Flächennutzungsplan 2025 verzichtet. Zuvor war bereits das Eignungsgebiet am Langenberg im Flächennutzungsplan der Stadt gekippt worden. Es wurde damit begründet, dass man den Schutzstatus des Unesco-Biosphärenreservats „Naturpark Pfälzerwald“ damit nicht gefährden wolle.

Der Sprecher der SPD im Bauausschuss, Franz Schermer, erklärte, die Vorrangfläche für Windräder am Erlenbacher Kopf liege zwar außerhalb des Bereichs des Biosphärengebiets. Sie liege aber im Pfälzerwald. Seine Fraktion habe entschieden, keine Vorrangfläche im Windräder im Pfälzerwald auszuweisen.

Die Leiterin des Referats Stadtentwicklung, Elke Franzreb, warnte vergeblich davor, auf die Ausweisung einer Vorrangfläche für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ganz zu verzichten. Wenn die Stadt gar kein Eignungsgebiet für Windräder ausweise, könnte es passieren, dass der Flächennutzungsplan nicht genehmigt werden und der derzeitige Flächennutzungsplan 2010 weiter bestehen würde. Praktisch könnte dies bedeuten, dass überall in der Stadt an geeigneten Standorten Windenergieanlagen errichtet werden könnten. Die Stadt gehe damit ein gewisses Risiko ein.

Der Fraktionssprecher der Grünen, Tobias Wiesemann, erklärte, die Grünen seien sehr dafür, Energie regenerativ zu erzeugen. Es geschehe aus Verantwortung gegenüber der künftigen Generation. Er räumte ein, dass die Errichtung von Windrädern in der Nähe von Wohnbebauung eine Beeinträchtigung für die Anlieger darstellen könnte, entschuldigte dies aber mit der Energiewende. Den derzeitigen Mindestabstand von 800 Metern von der Bebauung sah er in diesem Zusammenhang als hinreichend an.

Es klinge widersprüchlich, wenn die Grünen nun dem SPD-Antrag auf Herausnahme der Vorrangfläche am Erlenbacher Kopf zustimmten, räumte Wiesemann ein. Der Verzicht auf eine Vorrangfläche öffne aber der Windkraft Tür und Tor an jeder Stelle der Stadt. Die Zustimmung der Grünen folge somit ihren politischen und konzeptionellen Überlegungen zu dem Thema.

Mit der Herausnahme der Vorrangfläche am Erlenbacher Kopf wurde der Antrag der CDU-Fraktion auf eine Erhöhung des Mindestabstands für Windräder zur Wohnbebauung von derzeit 800 auf 1000 Meter überflüssig. CDU-Ratsmitglied Nico Welsch hatte in der Bauausschusssitzung für eine Erweiterung des Mindestabstands in der Gemarkung Erlenbach geworben. Kaiserslautern wäre in Rheinland-Pfalz keine Ausnahme. Es wäre kein Alleinstellungsmerkmal.

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(rdz)

Quelle

Ausgabe Die Rheinpfalz - Pfälzische Volkszeitung - Nr. 86
Datum Dienstag, den 14. April 2015
Seite 13