Ole, ole, ole. Wenn die Roten Teufel des FCK nach einer Durststrecke im Spiel wieder Gas geben, brüllt die Westkurve "jetzt geht's los". Viel stiller verhalten sich die Spieler (engl. Player), wenn es um den Ausbau der Windenergie in Kaiserslautern geht. Dabei ist der Startschuss schon bereits verhallt. Zwei Windräder sollen an der A6 auf Stadtgebiet entstehen. Dafür muss geprüft werden, ob die Windstärke, die der Windatlas Rheinland-Pfalz angibt, auch erreicht wird. Dies kann man nicht mit einer minutenlangen Messung stehend am Boden machen. Hierzu wird ein Wind-Mess-Mast benötigt, der in 100 Metern Höhe über Grund über ein Jahr die Windgeschwindigkeiten aufzeichnet. Denn der Wind weht nicht stetig - wie der Beitrag über abnehmende Windgeschwindigkeiten zeigt.

Zu der nun bevorstehenden Aktion veröffentlichte eine der drei Partnerfirmen eine Pressemitteilung, die wir als ganzen Text wiedergeben. Das Original ist hier einsehbar.

Windpark Kaiserslautern: Planungen schreiten voran

In Kaiserslautern plant die ENOVA Unternehmensgruppe in Kooperation mit der Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG und der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG zwei Windkraftanlagen mit je 3 Megawatt Leistung. Dazu wurde schon 2013 die Gesellschaft Stadtwerke Wind Kaiserslautern GmbH & Co. KG gegründet, an denen die Kooperationspartner zu je einem Drittel beteiligt sind.


Die Entwicklung des Windparks Kaiserslautern schreitet dabei wie geplant voran. Erst kürzlich wurde der Genehmigungsantrag zur Errichtung eines Windmessturms eingereicht. Mit dem Windmessmast wird die Windgeschwindigkeit in verschiedenen Höhen in m/s (Meter pro Sekunde) gemessen, um einschätzen zu können, wieviel Strom die Anlagen produzieren werden. Die Windmessung wird für ca. ein Jahr durchgeführt und nach Beendigung der Messung wird der Windmessmast wieder abgebaut.


Nach bisherigen Ergebnissen der Untersuchungen zum Artenschutz wird davon ausgegangen, dass der Windpark ohne wesentliche Einschränkungen betrieben werden kann. „Wir sehen sehr gute Rahmenbedingungen und sind zuversichtlich den Park 2016 fertigstellen zu können“, sagt Dirk Warnecke, technischer Leiter bei ENOVA und einer der Geschäftsführer der Betreibergesellschaft. Die zukünftig produzierte Windenergie ist für die Region bestimmt und wird ca. 4.400 Haushalte mit grünem Strom versorgen.

Man erfährt auch, wer nun alles an der Stadtwerke Wind Kaiserslautern GmbH & Co KG beteiligt ist. Offen bleibt, welche Partner für die 15 anderen Windräder vorgesehen sind. Es wurde nämlich im Enreuerbare-Energien-Konzept der Stadt Kaiserslautern eine Fläche zwischen A6 und B37 vorgeschlagen, die 17 Windrädern Platz macht.

Anscheinend wurden bereits erste Rodungsarbeiten durchgeführt.

 

Nachtrag vom 9.12.2014

Am 2.12.2014 wurde die "ENOVA Windpark Kaiserslautern Beteiligungsgesellschaft mbH" mit Sitz Steinhausstraße 112, 26831 Bunde-Bunderhee als neue Gesellschaft eingetragen (Amtsgericht Aurich HRB 203236).

Weitere Informationen auch hier und hier.

Die Windstärke ist der Faktor für die Rentabilität von Windkraftanlagen (siehe auch Beitrag über Wind-Index). Lohnt sich der Bau in Kaiserslautern? Der Windatlas Rheinland-Pfalz gibt wegen der hohen Unsicherheit nur bedingt Auskunft. Mangels verfügbarer Daten von Windenergieanlagen aus der Gegend um Kaiserslautern schauen wir auf Daten von einer Messstation, die näher am Boden platziert ist. Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum des Landes Rheinland-Pfalz unterhält eine Web-Seite mit Wetterdaten von Messstationen, die über das ganze Land verteilt sind. In Morlautern, einem Stadtteil von Kaiserslautern, der etwa 2 Kilometer von der Fläche Gersweilerkopf / Fichten entfernt ist, sind Daten seit Juli 1993 verfügbar. Seit mehr als 20 Jahren werden dort auch Daten über den Wind mit einem Messgerät in 2 Metern Höhe über Grund ermittelt.

Darf man denn diese Daten für die Bewertung der Eignung lokaler Gegebenheiten für Windenergieanlagen verwerten? Sicherlich sollte auf diesen Daten alleine keine Genehmigung beruhen. Aber lässt sich ein Trend erkennen, der sich auf höhere Luftschichten übertragen lässt? Die folgende Grafik zeigt die Werte von 20 Jahren. Die obere grüne Linien ist der Maximalwert, der in einem Monat gemessen wurde. Die Skala gibt die Windstärke an. Zum Beispiel wurde im Dezember 1999 eine maximale Windstärke von 11 gemessen. Die untere blaue Linie zeigt den Durchschnitt im Monatsmittel an.

Diese auf Monatsbasis verdichteten Daten sind grob. Bedenkt man, dass für den Start der Windgewinnung eine Windstärke von 2,5m/s erforderlich ist und die Anlagen bei etwa 9m/s abgeschaltet werden müssen (Gefahr von Schäden), dann können wegen Flauten und Windspitzen die Schlussfolgerungen aus verdichteten Daten für den Ertrag einer Anlage nicht korrekt sein. Betrachtet man aber den Trend der Kurve, so nehmen Durchschnitt und Maximum über die Jahre ab. Das Jahr 2014 scheint sogar das windschwächste Jahr der letzten 20 Jahre zu werden. Im Oktober 2014 lag die Spitzenwindgeschwindigkeit in einem Monat zum ersten Mal bei 3m/s. Seit 2009 gab es bis auf ein Jahr keinen Monat mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von über 2m/s. Es wäre geradezu fahrlässig anzunehmen, in 100m oder 140m über Grund würden gänzlich andere Tendenzen existieren. Also keine guten Aussichten für die Betreiber von Windenergieanlagen.

Die Stadt Kaiserslautern reagiert für eine Schwachwindzone angemessen mit der Aufstellung eines Wind-Mess-Mastes auf geplanten Flächen (siehe Beitrag "Jetzt geht's los").

Die Deutsche Wildtier Stiftung (Berlin) hat eine umfassende Studie „Windenergie im Lebensraum Wald“ herausgebracht. Der Biologe Dr. Klaus Richarz lange Zeit Leiter der  Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland kommt zu dem Fazit, dass der rasante Ausbau von Windenergieanlagen das Ökosystem Wald – besonders Vögel und Fledermäuse – gefährdet.

Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert:

  • Der Ausbau von Windkraftanlagen im Wald muss gestoppt werden.
  • Regelungen einzelner Bundesländer zum erleichterten Ausbau der Windenergie im Wald ohne ausreichende Rücksicht auf den Naturschutz müssen außer Kraft gesetzt und bereits laufende Genehmigungsverfahren abgebrochen werden.
  • Eine bundesweit gültige technischen Anleitung („TA Wind“) muss die vollständige Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes bei Planung, Bau und Betrieb von Windkraftanlagen regeln.
  • Die aktuellen Empfehlungen aus dem „Helgoländer Papier“ müssen sofort in allen Bundesländern umgesetzt werden.

Interessant für die Planung ist der folgende Auszug:

Weitere Ansätze zur Lenkung der Windenergienutzung, die nicht ausreichend über § 34 und § 44 BNatSchG, sondern nur über Instrumente der Raumplanung zu fassen sind, wären z. B.:

  • der Schutz von Metapopulationen mit ausgeprägter Dynamik in der Brutplatzbesetzung, die innerhalb der Vorkommen regelmäßig die Brutplätze wechseln (und damit auch das Prädationsrisiko reduzieren),
  • die Freihaltung abgrenzbarer Entwicklungsräume, z. B. im Rahmen von Artenschutzprogrammen, Wiederansiedlungsprojekten oder bei Arten, für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt,
  • Raumbedarf über existierende Brutvorkommen hinaus bei Arten, für die eine Verbesserung des Erhaltungszustandes erforderlich ist,
  • der Schutz von Arten mit großer zeitlicher und räumlicher Bestandsdynamik,
  • die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, die großräumigere Schutzansätze, Ausbreitungsmöglichkeiten und „robuste“, gut vernetzte Schutzgebiete erfordern.

Naturschutz  muss also nicht nur bei der Planung berücksichtigt werden, sondern ist als Ziel der Planung zu verankern!

Welche Maßnahmen durchgeführt werden können, zeigt ein Beispiel aus dem Saarland. Dort haben die Vorsitzenden des NABU Saarland, Ulrich Heintz, des Ornithologischen Beobachterrings Saar, Günther Süßmilch und der Leiter des SaarForst Landesbetriebes, Hans-Albert Letter eine Vereinbarung unterzeichnet, wie im Staatswald die Fortpflanzungs- und Brutstätten (Horste) seltener Vogelarten im Wald noch besser geschützt werden können. Titel der Vereinbarung ist "Horstschutzvereinbarung" (Download hier), welche vorsieht, dass nicht nur der Baum mit dem Nest (Horst) bedrohter Vogelarten geschützt ist, sondern auch eine Zone um den Horst. In anderen Bundesländern soll es wohl Fälle geben, bei denen ein Solitärbaum stehen bleibt, aber um den Baum alles gerodet wird, so dass die Vögel ausbleiben und ein wesentlicher Verhinderungsgrund für den Bau von Windkraftanlagen nicht mehr existiert.

Wissensdefizite dürfen kein Vorwand zur Genehmigung von Windenergieanlagen sein. Es gilt das Vorsorgeprinzip: Im Zweifel für den Natur- und Artenschutz. Die Studie kann hier www.DeutscheWildtierStiftung.de geladen werden.

 

 

Das Wetter und insbesondere der Wind sind schwer vorherzusehende Größen. Jeder von uns hat wohl schon die Erfahrung gemacht, dass er sich auf Wetterberichte verlassen hat und dann ein Ausflug sprichwörtlich ins Wasser gefallen ist. Der Wind ist aber eine wesentliche Größe für die Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen. Gerade in windschwachen Gegenden, wie es der Raum Kaiserslautern nun einmal ist (siehe Windatlas Rheinland-Pfalz), muss ein erhöhter technischer Aufwand für die Abschöpfung der Windkraft betrieben werden, so dass die Rendite stark davon beeinflusst wird, ob die Vorhersagen eintreten oder nicht.

Eine wesentliche Grundlage für die Gutachter ist der IWET - Windindex der Ingenieurwerkstatt Energietechnik. Dieser ist auch unter "BDB-Index" bekannt. Für den IWET wird ein 100%-Referenzwert berechnet und die monatlichen Werte geben die Abweichungen an. Der Index wird weiterentwickelt, um die Prognosegenauigkeit zu erhöhen. Hier sitzen Experten der Windindustrie zusammen und bewerten die Erfahrungen der vergangenen Jahre neu. Wandelt sich das Klima? Wie gut waren die Vorhersagen der Vergangenheit? Die Bundesrepublik ist in 25 Regionen eingeteilt, für die jeweils ein eigener Index-Stand ermittelt wird. Kaiserslautern liegt in der Region 23.

Da die Erträge aus Windenergieanlagen hinter den Erwartungen zurück blieben, wurde mit der Datenreihe bis 2011 ein neuer Referenzwert berechnet. Hier ergaben sich signifikante Veränderungen. In der Region 23 musste der Wert um 13,1% zum Schlechteren hin verändert werden (IWET-V06 zu IWET-V11). Die Ertragserwartung für Anlagen, die mit der alten Version des IWET ermittelt wurden, verschlechtert sich dementsprechend (Quelle Artikel enervis). Dieser Korrekturwert hat dramatische Auswirkungen für Bestandsanlagen und schränkt die Gebiete für neue Anlagen ein. Denn die finanzierenden Banken knüpfen ihre Kreditzusagen an die Ertragserwartungen.

Hat dies Auswirkungen auf geplante Vorhaben in Kaiserslautern? Dies kann sein und hängt davon ab, ob der IWET und welche Version des IWET für das Erneuerbare Energien Konzept der Stadt Kaiserslautern verwendet wurde. Das Konzept ist die Grundlage für die Sonderflächen Windenergie im Entwurf des Flächennutzungsplans 2025. Aber auch, wenn eine andere Datengrundlage herangezogen wurde, muss die Frage gestellt werden, ob die Bedingungen aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV eingehalten werden, die eine Wirtschaftlichkeit - es werden mindestens 5,8m/s durchschnittliche Windgeschwindigkeit in 100 Metern Höhe über Grund gefordert - als Voraussetzung für die Ausweisung von Flächen beinhaltet. Da der IWET auf gemessenen Werten fast aller Anlagen in Deutschland beruht und die Korrektur nun mal durchgeführt werden musste, ist davon auszugehen, dass auch andere Modelle zu optimistisch waren oder immer noch sind.

Gutachter müssen nun alte Expertisen überarbeiten und oft sind die Ertragserwartungen zu korrigieren.

Wohin falsche Berechnungen führen, kann man bei einem saarländischen Windpark sehen. In Merchingen werden die aktuellen Ertragsdaten und die Werte seit dem Jahr 2010 veröffentlicht (hier). Relevant ist vor allem die Angabe der Abweichung zum Basiswert, welcher die mittlere Ertragserwartung angibt. Liegt diese Abweichung dauerhaft im Minus bedeutet dies einen Verlust. Die Zahlenreihe ist für die Betreiber unangenehm: 2010 -18%, 2011 -8%, 2012 -10% und 2013 -16%. Im Jahr 2014 sind es bisher -20% (Stand September). Laut der im Bundesanzeiger veröffentlichten Daten für die Geschäftsjahre entstanden herbe Verluste: für das Jahr 2011 waren die -532.843,52 Euro und in 2012 betrug der Jahresfehlbetrag -316.496,50 Euro. Für das Jahr 2010 wird ein Fehlbetrag von -937.497,62 Euro ausgewiesen, dies ist aber kurz nach der Inbetriebnahme kein repräsentativer Wert. Ende 2017 läuft eine Bürgerbeteiligung aus. 325 "Windpartner", also Privatpersonen, Vereine und Unternehmen der Region haben einzelne Darlehen von insgesamt 4.072.500,00 Euro an die Windpark Merchingen GmbH & Co KG gegeben, das sind im Schnitt pro Darlehen etwas mehr als 12.500 Euro. Die Bürgerbeteiligung beträgt circa 40% des gesamten Investitionsvolumens von 10 Millionen Euro. Bisher sieht es so aus, als wenn die Rückzahlung der Bürgerbeteiligung durch Hinzuziehen von Fremdkapital oder nachgeschossenem Eigenkapital erfolgen wird - sollte der Ertrag nicht sprunghaft ansteigen. Da aber bei der Kapitalbeschaffung die Anlage neu bewertet wird, wobei der tatsächlich Ertrag der letzten 7 Jahre berücksichtigt wird, dürfte es schwer werden, hier willige Geldgeber zu finden. Und dies ist nur ein Beispiel für die Qualität von Investitionen in Windenergie.

Ergänzung am 16.01.2015

Die Werte für den Windpark Merchingen liegen nun für das Jahr 2014 vor. Der Ertrag lag um 24% niedriger als im Basiswert ausgewiesen. Die Betreiber erhalten also ein Viertel weniger Vergütung aus der EEG-Umlage. Dies dürfte im fünften Jahr hintereinander wieder einen deutlichen Verlust bedeuten.

Eine detaillierte Analyse zur Ertragssituation von bestehenden Windparks findet sich hier.

Ergänzung am 5.03.2015

Und der Januar 2015 war in Merchingen auch nicht so toll. Obwohl es gefühlt gut gewindet hat, zeigen die Erträge in Merchingen wieder mal ein Minus. Diesmal 16% unter dem Basiswert. Na ja, gerade wird der Windpark Merchingen II gebaut, vielleicht ist ja nur alles ein Missverständnis und unter dem Strich ist der Bau der saarländischen Windräder doch ein Erfolg. Fragt sich, wie immer, für wen?

Ergänzung am 13.02.2017

Jetzt liegt auch die Jahresbilanz für 2016 vor. Nach einem allgemein als gutem Windjahr 2015, welches für die Anlage in Merchingen immer noch einen negativen Wert von 10% unter den Erwartungen bedeutet, war das Jahr 2016 wieder gewohnt verheerend: -19%! Weil es so beeindruckend ist, wie stark die Ist-Werte von der Planung abweichen, hier die bisherigen Winderträge in einer Tabelle:

 

Jahr

Ertragsabweichung

Volllaststunden

2010

-18%

1.802

2011

-8%

2.019

2012

-10%

1.976

2013

-16%

1.843

2014

-24%

1.668

2015

-10%

1.972

2016 -19% 1.775

 

Jetzt Zeichen setzen! Die Interessengemeinschaft gegen einen Windpark Kaiserslautern Nord-Ost hat eine Unterschriftenaktion gestartet. Bis Ende November haben sich viele Einwohner von Kaiserslautern und den benachbarten Gemeinden ein Nein zu den Windrädern auf der Fläche Gersweilerkopf / Fichten gesagt. Mehr als 500 Unterschriften sind zusammen gekommen. Das ist für 2 Wochen eine sehr, sehr gute Zahl. Vielen herzlichen Dank an alle Unterstützer und diejenigen, die von Tür zu Tür gegangen sind.

Vor allem vom Gersweilerhof kamen sehr viele Unterstützungen, kein Wunder, wird die drohende Belastung dort wegen der Tallage sehr gravierend ausfallen.

Die Listen werden vor der Abstimmung am 1. Dezember 2014 dem Stadtrat Kaiserslautern zu übergeben. Artikel des SWR steht hier.

Eine Musterliste mit Begleitmaterial findet man hier.

Die Listen lagen an verschiedenen Stellen in Erlenbach, Morlautern, Otterberg und im Stadtgebiet Kaiserslautern aus.